KfW-Kredit

Die Kreditanstalt-für-Wiederaufbau (KfW) hat den Zweck mit vom Staat subventionierten Zinsen
Ihren Wohntraum zu erfüllen. Die wichtigsten Förderprogramme sind:
  • energieeffizient bauen (KfW-Effizienzhaus, Niedrigenergiehaus, Passivhaus – Kauf oder Bau)
  • energieeffizient sanieren (Einzelne oder komplette Sanierungsmaßnahmen)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (Förderung bei Kauf / Bau)
  • altersgerecht Umbauen (barrierereduzierende Maßnahmen oder Kauf umgebauten Wohnraums)
  • erneuerbare Energien (Photovoltaik)

Energieeffizient bauen

Wohnimmobilien zu bauen bzw. zu kaufen? Damit sind Sie Vorreiter in Sachen Klimaschutz und werden vom Bund besonders gewürdigt. Erreicht Ihr Niedrigenergiehaus beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses, subventionieren wir Ihren Kredit mit niedrigen Zinsen. Beim KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.
Ihr KfW-Darlehen im Programm 153 übernimmt 100 % der Baukosten (ohne Grundstückskosten) bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Ihre Vorteile
  • TOP-Konditionen
  • Tilgungszuschuss: bis zu 10% der Darlehenssumme (KfW 40) bzw. 5% (KfW 55)
  • mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren (1-5 Jahre Tilgungsfrei je nach Laufzeitvarianten): Zinsen werden nur auf den abgerufenen Darlehensbetrag berechnet, Doppelbelastung aus Mietzahlung und Darlehenstilgung entfällt
  • 10 Jahre Zinsbindung (verbilligter Zinssatz aus Bundesmitteln)
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich
Dieses Förderprogramm kann jeder nutzen, der gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) baut oder einen entsprechenden Neubau kauft. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie bestehende Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitern oder bisher nicht zum Wohnen genutzte Gebäude entsprechend umbauen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu bauen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Für die Antragsstellung ist ein Sachverständiger Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden (www.energie-effizienz-experten.de)
Nicht gefördert werden
  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser.

Energieeffizient sanieren

Sie sanieren Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Ein-/Zweifamilienhaus und wenden dazu Eigenkapital auf? Oder Sie erwerben energetisch sanierten Wohnraum und investieren Eigenmittel? Dann ist Ihr vorbildliches Verhalten für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm Energieeffizient Sanieren (430) fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung in den Programmen 151 oder 152).
Der Zuschuss wird gewährt
  • für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht,
  • für die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen oder
  • für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.
Ihre Vorteile
  • Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung – keine finanziellen Verpflichtungen
  • gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum.
Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 18.750 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 2 Wohneinheiten).
Als Privatperson können Sie den Zuschuss im Programm 430 erhalten, wenn Sie
  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden oder
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren (auch Wohnungseigentümergemeinschaften).
Ihren Antrag stellen Sie vor Sanierungsbeginn bzw Kauf direkt bei der KfW.
Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm “Erneuerbare Energien Standard”gefördert.
Nicht gefördert werden
  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

KfW Wohneigentumsprogramm

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) fördert den Kauf bzw. den Bau Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit einem langfristigen zinsgünstigen Kredit.
Sie finanzieren damit bis zu 50.000 Euro. Dazu zählen
  • die Kosten für das Grundstück, die Baukosten und Baunebenkosten, wenn Sie ein Haus bauen,
  • der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten sowie Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung, wenn Sie Wohneigentum kaufen.
Der Kauf des Grundstücks darf bis zu 6 Monate zurückliegen.
Ihre Vorteile
  • TOP-Konditionen
  • mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren: Zinsen nur auf den abgerufenen Darlehensbetrag, Doppelbelastung aus Mietzahlung und Darlehenstilgung entfällt
  • individuelle Eigenleistungen werden einbezogen
  • Bis zu 10 Jahren Zinsbindung
  • Sondertilgung (mit Vorfälligkeitsentgelt möglich)
Diese Förderung können Sie als Privatperson nutzen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu bauen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Kredit ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.
Nicht gefördert werden
  • Umschuldungen bestehender Kredite,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
  • vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.
  • Ferienhäuser und Wohnungen
  • Wohnraumerweiterungen an selbstgenutzten Wohneigentum

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